Nutzungsbedingungen
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I. Nutzungsbedingungen für Auftraggeber (Auftraggeberportal)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des Auftraggeberportals der Plattform „Marktplatz Deutschland“ (im Folgenden „Plattform“) durch Auftraggeber und deren Beschäftigte.
(2) Betreiber der Plattform und Vertragspartner der Auftraggeber ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS, im Folgenden „Betreiber“). Die Plattform dient der Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Vergabeverfahren sowie bei Markterkundungen und Marktkonsultationen im Bereich der öffentlichen Beschaffung.
(3) Die Plattform stellt insbesondere Funktionen zur Recherche von Vergaben, zur Nutzung von Unternehmens- und Vergabedaten, zur Durchführung von Markterkundungen sowie KI-gestützte Unterstützungsfunktionen (z. B. Markterkundungsagent, Vergabesuche, Matching geeigneter Unternehmen) bereit. Die Verantwortung für sämtliche fachlichen und rechtlichen Entscheidungen im Rahmen von Beschaffungen verbleibt allein bei dem jeweiligen Auftraggeber.
(4) Zur Bereitstellung einzelner Funktionen kann der Betreiber externe technische Dienste oder Komponenten von Drittanbietern einsetzen. Hierdurch entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen den Nutzenden und den jeweiligen Drittanbietern.
§ 2 Nutzungsberechtigte und Registrierung
(1) Nutzungsberechtigt sind Auftraggeber, die vom Betreiber für die Nutzung freigeschaltet werden. Ein Anspruch auf Zugang besteht nicht.
(2) Die Einrichtung von Nutzerkonten erfolgt nach vorheriger Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber über die vom Betreiber bzw. durch den technischen Dienstleister bereitgestellten Kanäle (kontakt@marktplatz-deutschland.gov.de).
(3) Nutzerkonten werden personenbezogen für individuelle Beschäftigte des Auftraggebers ausgestellt und sind nicht übertragbar. Der Auftraggeber stellt sicher, dass nur solche Personen ein Nutzerkonto erhalten, die für die Nutzung der Plattform im dienstlichen Zusammenhang befugt sind.
§ 3 Zugangsdaten und Sicherheitspflichten
(1) Die initialen Zugangsdaten (Benutzerkennung, temporäres Passwort) werden an die von der administrierenden Person des Auftraggebers benannte dienstliche E-Mail-Adresse übermittelt. Beim ersten Login ist das temporäre Passwort in ein persönliches, den geltenden Sicherheitsanforderungen entsprechendes Passwort zu ändern und eine Multi-Faktor-Authentifizierung einzurichten.
(2) Die Nutzenden sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe von Zugangsdaten an andere Personen ist unzulässig.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Betreiber bzw. dem technischen Dienstleister unverzüglich mitzuteilen, wenn eine beschäftigte Person, für die ein Nutzerkonto eingerichtet wurde, aus dem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder nicht mehr zur Nutzung der Plattform berechtigt ist. Der Auftraggeber hat in diesem Fall sicherzustellen, dass das betreffende Nutzerkonto nach den hierfür vorgesehenen Prozessen unverzüglich gesperrt und, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Dokumentationspflichten entgegenstehen, gelöscht wird.
§ 4 Zulässige Nutzung und Verantwortlichkeiten
(1) Das Auftraggeberportal darf ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben im Zusammenhang mit der öffentlichen Beschaffung und den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften genutzt werden.
(2) Der Auftraggeber bleibt für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingestellten Inhalte, der von ihm durchgeführten Beschaffungen sowie der Verwendung von über die Plattform gewonnenen Informationen allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung des Vergabe-, Haushalts- und Datenschutzrechts.
(3) Die Nutzung der Plattform zur Werbung für nicht vergaberelevante Zwecke, zur unzulässigen Beeinflussung von Vergabeverfahren oder zur systematischen Auswertung außerhalb der zulässigen Aufgabenwahrnehmung ist untersagt.
(4) Es ist untersagt, technische Schutzmechanismen der Plattform zu umgehen oder automatisierte oder systematische Abrufe vorzunehmen, die den Betrieb der Plattform beeinträchtigen oder der unzulässigen Sammlung, Auswertung oder Vervielfältigung von Daten dienen.
(5) Soweit die von dem Auftraggeber eingestellten Inhalte urheberrechtlich geschützt sind, räumt der Auftraggeber dem Betreiber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, jedoch unterlizenzierbares Nutzungsrecht an diesen Inhalten ein. Das Nutzungsrecht ist auf den Umfang beschränkt, der für den Betrieb der Plattform, die Anzeige der Inhalte in der jeweiligen Beschaffung sowie die Nutzung und Weiterentwicklung der KI-gestützten Funktionen erforderlich ist. Die Unterlizenzierung ist auf die zur Leistungserbringung eingesetzten technischen Dienstleister beschränkt. Weitergehende gesetzliche Nutzungsbefugnisse, insbesondere bei amtlichen Werken, bleiben unberührt.
(6) Die Inhalte der Plattform sowie ihre Bezeichnungen, Kennzeichen, Logos und sonstigen Bestandteile sind, soweit einschlägig, urheber-, markenrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt. Ihre Nutzung ist ausschließlich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform zulässig.
§ 5 KI-gestützte Funktionen und Entscheidungshoheit
(1) Die Plattform stellt Auftraggebern verschiedene KI-gestützte Unterstützungsfunktionen zur Verfügung, insbesondere den Markterkundungsagenten, Marktkonsultationsfunktionen sowie KI-gestützte Vergabesuchen und Matchingfunktionen zur Identifikation potenziell geeigneter Unternehmen.
(2) Die KI-gestützte Vergabesuche ermöglicht die Eingabe von Suchanfragen in Freitextform. Hierbei werden Vergabedaten, insbesondere aus dem Datenservice Öffentlicher Einkauf, mittels semantischer Analysen ausgewertet, um passende laufende oder historische Vergaben zu identifizieren. Darüber hinaus können Textangaben aus Unternehmensprofilen, Bedarfsbeschreibungen, Vergabetexten und sonstigen Metadaten analysiert und strukturiert werden, um Such-, Analyse- und Matchingfunktionen zu unterstützen.
(3) Für Unternehmen können Matchingfunktionen bereitgestellt werden, die auf Grundlage von Unternehmensprofilen, hinterlegten Kompetenzen, Referenzen und Präferenzen geeignete Vergaben oder potenzielle Auftraggeber identifizieren. Für Auftraggeber können Matchingfunktionen zur Identifikation potenziell geeigneter Unternehmen eingesetzt werden, insbesondere im Rahmen der Markterkundung oder Marktkonsultation. Hierfür können Unternehmensinformationen automatisiert analysiert und mit Bedarfs- oder Vergabebeschreibungen abgeglichen werden.
(4) Die KI-gestützten Matchingfunktionen führen ausschließlich einen sachbezogenen Abgleich von Informationen durch. Sie dienen der Unterstützung von Recherche-, Analyse- und Markterkundungsprozessen und stellen keine automatisierten Entscheidungen dar. Insbesondere erfolgt weder eine Bewertung persönlicher Eigenschaften natürlicher Personen noch ein Scoring oder eine automatisierte Eignungs-, Zuschlags- oder Vergabeentscheidung. Ein Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO findet nicht statt.
(5) Die von diesen Funktionen bereitgestellten Ergebnisse (z. B. Vorschlagslisten von Unternehmen, Übersicht relevanter Vergaben) sind als Unterstützung und Entscheidungshilfe zu verstehen. Sie ersetzen keine eigenständige fachliche und rechtliche Bewertung durch den Auftraggeber und begründen weder einen Anspruch der gelisteten Unternehmen auf Teilnahme oder Zuschlag noch eine Pflicht zur Berücksichtigung einzelner Vorschläge.
(6) Die Verantwortung für die Durchführung der Beschaffung sowie für sämtliche rechtlichen Entscheidungen verbleibt beim Auftraggeber.
Insbesondere die Verantwortung für die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens, die Prüfung von Eignung und Zuschlagskriterien sowie die Entscheidung über den Zuschlag verbleibt vollständig bei dem Auftraggeber.
(7) Die Auswahl, Ausgestaltung, Weiterentwicklung und Bereitstellung der KI-gestützten Funktionen obliegt dem Betreiber. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen, deren Umfang oder deren unveränderte Bereitstellung besteht nicht.
§ 6 Umgang mit Unternehmensdaten und Kommunikation
(1) Auftraggeber können über das Portal auf aggregierte Unternehmensdaten und eigene frühere Beschaffungen zugreifen, soweit diese auf Grundlage öffentlicher Quellen, externer Wirtschaftsdatenanbieter und durch Unternehmen selbst gepflegter Unternehmensprofile zur Verfügung stehen.
(2) Im Rahmen der Markterkundung und Marktkonsultation können Auftraggeber Unternehmen über die Plattform ansprechen. Nachrichten werden sowohl an die beim Wirtschaftsdatenanbieter hinterlegten E-Mail-Adressen als auch in das interne Postfach des Unternehmensportals übermittelt. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, Inhalte so zu formulieren, dass sie den vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
(3) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die über die Plattform zugestellten Nachrichten sowie die hierfür hinterlegten dienstlichen Postfächer regelmäßig abgerufen werden, soweit diese für die Nutzung des Auftraggeberportals oder die Kommunikation mit Unternehmen vorgesehen sind.
(4) Die Plattform kann Funktionen zur elektronischen Übermittlung von Erklärungen zwischen Auftraggebern und Unternehmen bereitstellen. Solche Erklärungen entfalten im jeweiligen Beschaffungsvorgang nur dann rechtliche Wirkung, wenn die Nutzung dieser Funktion für den konkreten Vorgang vorgesehen, freigeschaltet und nach den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben sowie den jeweiligen Verfahrensbedingungen zulässig ist.
(5) Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten, die über den vergaberechtlich erforderlichen Umfang hinausgehen, dürfen nur eingestellt oder übermittelt werden, wenn dies rechtlich zulässig und sachlich geboten ist.
(6) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dem Marktplatz Deutschland sind in der Datenschutzerklärung unter marktplatz-deutschland.gov.de/datenschutz zu finden.
§ 7 Verfügbarkeit, Änderungen und Wartung
(1) Der Betreiber ist bemüht, die Plattform möglichst unterbrechungsfrei bereitzustellen. Es besteht jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder auf den jederzeit störungsfreien Betrieb.
(2) Wartungsarbeiten, sicherheitsbedingte Anpassungen oder Weiterentwicklungen können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen führen. Soweit möglich, werden geplante Wartungsfenster vorab angekündigt.
(3) Der Betreiber behält sich vor, Funktionsumfang, technische Anforderungen und Gestaltung des Auftraggeberportals zu ändern, insbesondere im Rahmen der schrittweisen Weiterentwicklung.
§ 8 Haftung
(1) Der Betreiber haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Betreiber nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der über die Plattform bereitgestellten externen Vergabe- oder Wirtschaftsdaten sowie für die Ergebnisse der KI-gestützten Funktionen ist ausgeschlossen, soweit nicht ausnahmsweise eine zwingende gesetzliche Haftung greift.
(4) Die Haftung des Betreibers für einen eventuellen Datenverlust oder eine eventuelle Beschädigung von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Auftraggebers erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.
(5) Die Plattform ersetzt keine bestehenden Fachverfahren, Vergabeplattformen oder rechtlich verbindlichen Bekanntmachungs- und Abwicklungsinstrumente.
(6) Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
§ 9 Unentgeltlichkeit der Nutzung
(1) Die Nutzung des Auftraggeberportals ist kostenfrei.
(2) Für den Fall, dass in späteren Ausbaustufen entgeltliche Zusatzleistungen angeboten werden, wird hierüber gesondert informiert und es werden ergänzende Vertragsbedingungen vereinbart.
§ 10 Laufzeit und Beendigung der Nutzung
(1) Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der Freischaltung des ersten Nutzerkontos für den Auftraggeber und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Der Betreiber kann die Nutzung aus wichtigem Grund untersagen, ganz oder teilweise einschränken, einzelne Berechtigungen entziehen oder Konten sperren, insbesondere bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen oder bei missbräuchlicher Verwendung der Plattform. Die Maßnahme richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.
(3) Der Auftraggeber kann jederzeit auf die weitere Nutzung verzichten und um Deaktivierung seiner Konten bitten, soweit der Betrieb der Plattform für die Aufgabenerfüllung nicht zwingend vorgegeben ist.
(4) Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses werden die Nutzerkonten des Auftraggebers deaktiviert. Gespeicherte Inhalte, Kommunikationsdaten und Protokolldaten werden gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für die Zwecke der Plattform nicht mehr erforderlich sind, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Dokumentations- oder Nachweispflichten entgegenstehen.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Der Betreiber kann diese Nutzungsbedingungen anpassen, soweit dies aufgrund technischer Weiterentwicklungen oder geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen erforderlich ist. Über wesentliche Änderungen werden die Auftraggeber in geeigneter Weise informiert.
II. Nutzungsbedingungen für Unternehmen (Unternehmensportal)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung des Unternehmensportals der Plattform „Marktplatz Deutschland“ (im Folgenden „Plattform“) durch Unternehmen und deren Beschäftigte.
(2) Betreiber der Plattform ist das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS, im Folgenden „Betreiber“). Ziel der Plattform ist es, Unternehmen einen zentralen Zugang zu Vergaben der öffentlichen Hand zu ermöglichen, Unternehmensprofile bereitzustellen und KI-gestützte Funktionen zur Auffindung passender Vergabeverfahren und Auftraggeber anzubieten.
(3) Zur Bereitstellung einzelner Funktionen kann der Betreiber Dienste Dritter einbinden. Diese Drittanbieter werden ausschließlich zur technischen Unterstützung der Plattform eingesetzt. Hierdurch entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen den Nutzenden und den jeweiligen Drittanbietern.
(4) Bestandteil des Vertragsgegenstands sind insbesondere die Registrierung und Pflege eines Unternehmensprofils, der Zugriff auf relevante Vergabedaten, die Nutzung von KI-gestützten Such- und Matchingfunktionen sowie Kommunikationsfunktionen mit Auftraggebern. Ein Anspruch auf Teilnahme an Vergaben oder Zuschlag entsteht dadurch nicht.
§ 2 Registrierung, Profil und „Claiming“
(1) Um das Unternehmensportal nutzen zu können, muss ein Unternehmen ein Nutzerkonto anlegen und die erforderlichen Registrierungsdaten vollständig, aktuell und wahrheitsgemäß angeben.
(2) Öffentliche Unternehmensdaten, insbesondere aus dem Handelsregister, werden von externen Wirtschaftsdatenanbietern automatisiert in das Unternehmensprofil übernommen (sogenanntes Claiming). Das Unternehmen bleibt für die Prüfung, Vervollständigung, Richtigkeit und Aktualisierung der im Unternehmensprofil hinterlegten Angaben verantwortlich. Für einzelne Funktionen der Plattform können, soweit erforderlich, externe Identitäts-, Authentifizierungs- oder Registerdienste eingebunden werden. Deren Nutzung richtet sich nach den jeweils geltenden Bedingungen des jeweiligen Diensteanbieters. Das registrierte Unternehmen kann das vorausgefüllte Unternehmensprofil einsehen, verifizieren, ergänzen und aktualisieren.
(3) Die Registrierung wird erst wirksam, wenn die angegebene E-Mail-Adresse über einen Bestätigungslink verifiziert und ein sicheres Passwort gesetzt abgeschlossen wurde. Mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung dieser Nutzungsbedingungen kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Betreiber und dem Unternehmen zustande.
§ 3 Zugangsdaten und Pflichten der Unternehmen
(1) Unternehmen sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass nur berechtigte Personen Zugang zum Unternehmensportal erhalten und unter dem Unternehmensprofil agieren. Die interne Vergabe und Verwaltung von Rollen (z. B. Administrationsrechte, Bearbeitungsrechte) obliegt dem Unternehmen.
(2) Zugangsdaten dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden. Das Unternehmen hat sicherzustellen, dass Passwörter vertraulich behandelt, regelmäßig geändert werden und den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
(3) Änderungen in den Vertretungsverhältnissen oder bei den Ansprechpersonen sind vom Unternehmen unverzüglich im Profil zu aktualisieren, um eine rechtssichere Kommunikation zu gewährleisten.
(4) Das Unternehmen ist verpflichtet, dem Betreiber bzw. dem technischen Dienstleister unverzüglich mitzuteilen, wenn eine beschäftigte Person, für die ein Nutzerkonto eingerichtet wurde, aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheidet oder nicht mehr zur Nutzung der Plattform berechtigt ist. Das Unternehmen hat in diesem Fall sicherzustellen, dass das betreffende Nutzerkonto nach den hierfür vorgesehenen Prozessen unverzüglich gesperrt und, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Dokumentationspflichten entgegenstehen, gelöscht wird.
§ 4 Unternehmensprofil, Inhalte und Verantwortlichkeit
(1) Das Unternehmen ist für sämtliche Inhalte verantwortlich, die in seinem Profil oder im Rahmen der Nutzung der Plattform eingestellt werden, insbesondere für die Richtigkeit von Angaben zu Kompetenzen, Referenzen, Zertifikaten und Kontaktdaten. Inhalte dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Unternehmen dürfen keine vertraulichen Informationen Dritter oder personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage einstellen.
(2) Es ist untersagt, rechtswidrige, irreführende, diskriminierende oder wettbewerbswidrige Inhalte in das Unternehmensprofil einzustellen oder im Rahmen der Kommunikation mit Auftraggebern zu verbreiten.
(3) Das Unternehmen räumt dem Betreiber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den eingestellten Inhalten ein, soweit dies für den Betrieb der Plattform sowie für die Anzeige gegenüber Auftraggebern und die Nutzung sowie Weiterentwicklung der KI-gestützten Funktionen erforderlich ist.
§ 5 Nutzung der Plattform und zulässige Zwecke
(1) Die Nutzung des Unternehmensportals ist ausschließlich zu geschäftlichen Zwecken im Zusammenhang mit der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren und der Anbahnung entsprechender Vertragsverhältnisse zulässig.
(2) Die Nutzung der Plattform für allgemeine Werbung außerhalb des Vergabekontextes, für Spam-Nachrichten oder zur massenhaften, nicht zweckgebundenen Kontaktaufnahme ist unzulässig.
(3) Es ist untersagt, technische Schutzmechanismen zu umgehen, automatisierte oder systematische Abrufe vorzunehmen, die den Betrieb der Plattform beeinträchtigen oder der unzulässigen Sammlung von Daten dienen.
(4) Die Inhalte der Plattform sowie ihre Bezeichnungen, Kennzeichen, Logos und sonstigen Bestandteile sind, soweit einschlägig, urheber-, markenrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt. Ihre Nutzung ist ausschließlich im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform zulässig.
(5) Eine automatisierte Erfassung, Auswertung oder Vervielfältigung von Plattforminhalten sowie die Nutzung von Kennzeichen oder Logos des Betreibers über die bestimmungsgemäße Nutzung hinaus bedürfen der vorherigen Zustimmung des Betreibers, soweit sie nicht gesetzlich zulässig sind. Der Betreiber behält sich die Nutzung der Plattforminhalte für Zwecke des Text- und Data-Minings ausdrücklich vor (§ 44b Abs. 3 UrhG). Dieser Nutzungsvorbehalt wird zusätzlich in maschinenlesbarer Form hinterlegt.
§ 6 KI-gestützte Funktionen und Verantwortung des Unternehmens
(1) Das Unternehmensportal stellt verschiedene KI-gestützte Funktionen zur Verfügung, insbesondere Vergabematching, Matching potenzieller Auftraggeber, Matching ablaufender Verträge sowie KI-gestützte Vergabesuche. Grundlage sind die im Profil hinterlegten Informationen des Unternehmens, öffentliche Registerdaten, Daten des Datenservice Öffentlicher Einkauf und weitere im Rahmen der Plattform integrierte Datenquellen.
(2) Die KI-gestützte Vergabesuche ermöglicht die Eingabe von Suchanfragen in Freitextform. Hierbei werden insbesondere Vergabedaten mittels semantischer Analysen ausgewertet, um passende laufende oder historische Vergaben zu identifizieren. Darüber hinaus können Textangaben aus Unternehmensprofilen, Vergabetexten und sonstigen Metadaten analysiert und strukturiert werden, um Such-, Analyse- und Matchingfunktionen zu unterstützen.
(3) Das Vergabematching dient der Identifikation von Vergaben und potenziellen Auftraggebern, die zu den im Unternehmensprofil hinterlegten Kompetenzen, Referenzen und Präferenzen passen. Hierzu können vom Unternehmen bereitgestellte Informationen automatisiert analysiert und mit Vergaben, Bedarfen und sonstigen verfügbaren Informationen abgeglichen werden.
(4) Die KI-gestützten Funktionen führen ausschließlich einen sachbezogenen Abgleich von Informationen („Proximity-Matching“) durch. Sie dienen der Unterstützung von Recherche-, Analyse- und Markterkundungsprozessen und stellen keine automatisierten Entscheidungen dar. Insbesondere erfolgt weder eine Bewertung persönlicher Eigenschaften natürlicher Personen noch ein Scoring oder eine automatisierte Eignungs-, Zuschlags- oder Vergabeentscheidung. Ein Profiling im Sinne von Art. 4 Nr. 4 DSGVO findet nicht statt.
(5) Die bereitgestellten Trefferlisten, Empfehlungen und Hinweise dienen ausschließlich der Unterstützung und stellen keine Zusage über die tatsächliche Eignung oder Erfolgsaussichten bei einer Vergabe dar. Es obliegt dem Unternehmen, die vorgeschlagenen Verfahren und Kontakte eigenverantwortlich zu prüfen und zu entscheiden, ob und in welcher Form es an einem Vergabeverfahren teilnimmt.
(6) Die Auswahl, Ausgestaltung und Weiterentwicklung der KI-gestützten Funktionen obliegt dem Betreiber. Ein Anspruch auf bestimmte KI-gestützte Funktionen, deren Umfang oder deren unveränderte Bereitstellung besteht nicht.
(7) Die vom System angezeigten Informationen können von den tatsächlich veröffentlichten Unterlagen abweichen. Maßgeblich sind stets die von dem Auftraggeber veröffentlichten Originalunterlagen und Bekanntmachungen.
§ 7 Kommunikation mit Auftraggebern
(1) Das Unternehmen kann über die Plattform Nachrichten von Auftraggebern empfangen und über das Portal auf Anfragen reagieren.
(2) E-Mails, die über das System an das Unternehmen versendet werden, können sowohl an die beim Wirtschaftsdatenanbieter hinterlegte E-Mail-Adresse als auch in das interne Postfach des Unternehmensportals zugestellt werden. Das Unternehmen stellt sicher, dass diese Postfächer regelmäßig abgerufen werden.
(3) Die Nutzung der Plattform ersetzt keine formellen, rechtsverbindlichen Kommunikations- oder Angebotswege im Vergabeverfahren, sofern diese gesetzlich oder durch den Auftraggeber vorgeschrieben sind. Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, dass seine Antworten und sonstigen Mitteilungen gegenüber Auftraggebern den vergaberechtlichen und vertraglichen Anforderungen der jeweiligen Verfahren entsprechen.
(4) Die Plattform kann Funktionen zur elektronischen Übermittlung von Erklärungen zwischen Auftraggebern und Unternehmen bereitstellen. Solche Erklärungen entfalten im jeweiligen Beschaffungsvorgang nur dann rechtliche Wirkung, wenn die Nutzung dieser Funktion für den konkreten Vorgang vorgesehen, freigeschaltet und nach den anwendbaren gesetzlichen Vorgaben sowie den jeweiligen Verfahrensbedingungen zulässig ist.
(5) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dem Marktplatz Deutschland sind in der Datenschutzerklärung unter marktplatz-deutschland.gov.de/datenschutz zu finden.
§ 8 Verfügbarkeit, Änderungen und Wartung
(1) Der Betreiber stellt das Unternehmensportal im Rahmen seiner technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit.
(2) Wartungs- und Weiterentwicklungsarbeiten können zu temporären Einschränkungen oder Ausfällen führen. Soweit möglich, werden planbare Wartungen angekündigt.
(3) Der Betreiber ist berechtigt, Funktionen, Layout und technische Grundlagen des Unternehmensportals zu ändern, insbesondere im Zuge von dessen Weiterentwicklung.
§ 9 Unentgeltlichkeit der Nutzung
(1) Die Nutzung des Unternehmensportals ist kostenfrei.
(2) Für den Fall, dass in späteren Ausbaustufen entgeltliche Zusatzleistungen angeboten werden, wird hierüber gesondert informiert und es werden ergänzende Vertragsbedingungen vereinbart.
§ 10 Haftung
(1) Der Betreiber haftet gegenüber Unternehmen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet der Betreiber nur, wenn es sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten handelt; in diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der über die Plattform bereitgestellten externen Vergabe- oder Wirtschaftsdaten sowie für die Ergebnisse der KI-gestützten Funktionen ist ausgeschlossen, soweit nicht ausnahmsweise eine zwingende gesetzliche Haftung greift.
(4) Die Haftung des Betreibers für einen eventuellen Datenverlust oder eine eventuelle Beschädigung von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Unternehmens erforderlich wäre, um die Daten aus dem gesicherten Datenmaterial wiederherzustellen.
(5) Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit begründet und beginnt mit der Bestätigung der Registrierung durch den Betreiber bzw. den technischen Dienstleister.
(2) Das Unternehmen kann das Nutzungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, indem es die Löschung seines Kontos beantragt, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3) Der Betreiber kann das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen oder Nutzerkonten sperren, insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen, bei Missbrauch der Plattform oder bei wiederholten unzulässigen Inhalten.
(4) Nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses wird das Nutzerkonto des Unternehmens deaktiviert. Gespeicherte Inhalte, Kommunikationsdaten und Protokolldaten werden gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für die Zwecke der Plattform nicht mehr erforderlich sind, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Dokumentations- oder Nachweispflichten entgegenstehen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Der Betreiber kann diese Nutzungsbedingungen anpassen, soweit dies aufgrund technischer Weiterentwicklungen oder geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen erforderlich ist. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden den registrierten Unternehmen in geeigneter Weise bekannt gegeben. Widerspricht das Unternehmen nicht innerhalb einer angemessenen Frist und nutzt die Plattform weiter, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen, sofern auf diese Rechtsfolge zuvor hingewiesen wurde.
Version vom 18.08.2026